Seminare in ASF und FES
ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger
Wer in der Probezeit einen Verkehrsverstoß der Kategorie A oder mindestens zwei Verkehrsverstöße der Kategorie B begangen hat, ist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) verpflichtet.
- Kein Seminarbesuch bedeutet den Verlust des Führerscheins.
- Eine Teilnahme garantiert nicht die Rückgabe des Führerscheins.
Ablauf: Die Seminare finden in einer Gruppe nach einem festen Ablaufplan in Form eines "Erfahrungsaustausches für die Fahranfänger" statt und entsprechen somit nicht dem konventionellen Theorieunterricht in der Fahrschule.
Ergebnis: Durch das Aufbauseminar soll jeder Teilnehmer seine Fähigkeiten im Straßenverkehr in folgenden Bereichen verbessern:
- Regelkenntnis und -beachtung
- Gefahrenwahrnehmung
- Einschätzung der eigenen Fähigkeiten
- Verantwortungsbewusstsein
- Risikobewusstsein
- Fahrzeugbeherrschung
- Kontrolle der eigenen Gefühle
- Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
Wenn es zu weiteren Verstößen in diesen Bereichen kommt, wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen bzw. wird die Fahrerlaubnis entzogen und darf frühestens nach drei Monaten erneuert werden. Auch medizinisch-psychologische Untersuchung können angeordnet werden.
FES - Fahreignungsseminar
Ein Fahreignungsseminar (FES) soll Verkehrssündern dabei helfen ihr Fahrverhalten zu ändern um sich besser an die Straßenregeln halten zu können. Die Teilnahme ist freiwillig und mehrfach möglich. Verkehrsauffälligen Kraftfahrern wird durch die Teilnahme die Möglichkeit zum Punkteabbau gegeben. Allerdings ist dieser Punkteabzug nur alle fünf Jahre zulässig.
Ablauf: Das Seminar besteht aus einer
a) verkehrspädagogischen und einer
b) verkehrspsychologischen Maßnahme.
Der verkehrspädagogische Teil umfasst zwei Module á 90 Minuten und wird in Einzel- oder Gruppensitzungen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt.
Der verkehrspsychologische Teil umfasst zwei Einzelsitzungen á 75 Minuten.
Ergebnis: Bei einem Punktestand von 1 bis 5 wird dir ein Punkt abgezogen. Bei höherer Punkteanzahl entfällt der Punkteabzug.
Mit Absolvierung des Seminares erhält man eine Teilnahmebescheinigung die der Fahrerlaubnisbehörde binnen zwei Wochen vorgelegt werden sollte.